War die DDR ein Unrechtsstaat?
Was damals Rechtens war, das kann heute nicht Unrecht sein.
Hans Filbinger, Der Spiegel 20/1978
Roman Herzog sagte, die DDR wäre ein Unrechtsstaat gewesen, Gesine Schwan lehnte das ab. Angela Merkel spricht vom Unrechtsstaat der DDR, Luc Jochimsen lieber nicht. Zumindest gehen aber die meisten (vernunftbesessenen) Politiker davon aus, dass das deutsche Reich unter dem NS ein Unrechtsstaat war. Aber woher kommt dieser Begriff? Was ist seine genaue Definition? Und warum lässt er sich auf eine verschiedene Art und Weise interpretieren? Ich habe ein wenig recherchiert und gesehen, dass es in der Tat nicht einfach ist, Antworten auf diese Fragen zu finden. Die Wikipedia besagt, dass die Rede Heinrich Lübkes vom 11.06.1963 erstmals die Nennung dieses Begriffs enthielt. Hier der entscheidende Passus:
Wir, die wir nach der Hitler-Diktatur in einer rechtsstaatlichen Ordnung leben dürfen und als Partner der freien Welt die Bundesrepublik nach unserem Welt- und Menschenbild aufbauen konnten, sind vor der Geschichte und vor unserem Gewissen verpflichtet, für die einzustehen, die noch immer einem Unrechtsstaat ausgeliefert sind.
Lübkes Rede widmete sich den Ereignissen vom 17.06.1953, bei denen es zu einem Aufstand im damaligen Ost-Berlin gekommen war, der von der Volkspolizei der DDR (von Lübke konsequent als “sowjetisch besetzt[e] Zone” bezeichnet) und der Armee der UdSSR gewaltsam beendet wurde. Deutlich wird hier zwischen dem Rechtsstaat der Bundesrepublik und dem Unrechtsstaat der DDR unterschieden. Die DDR wird sogar implizit als Nachfolger der Hitler-Diktatur bezeichnet, da man dort “immer noch” unter unrechtsstaatlichen Bedingungen lebe. Ganz im Gegensatz zur Bundesrepublik, die nun in einer “rechtsstaatlichen Ordnung leben dürf[e]“.
Überhaupt scheint der Begriff ein rein deutsches Phänomen zu sein – so gibt es für den Wikipedia-Artikel zum Unrechtsstaat keine Übersetzung in andere Sprachen und auch Suchen bei bekannten Online-Wörterbüchern wie dict.cc und leo.org liefern keine Treffer zum “Unrechtsstaat”. Warum dies so ist, macht Lübke klar: Die Deutschen “sind vor der Geschichte und vor [ihrem] Gewissen verpflichtet”, gegen diese Form von Unterdrückung anzugehen. Durch die Erfahrung, unter einem verbrecherischen Regime gelitten und in höchstem Maße Leid verursacht zu haben, und nun, 1963, in einem geteilten Staat zu leben, dessen andere Hälfte ähnlich totalitäre Strukturen aufwies, musste sich die Bundesrepublik wiederum in höchstem Maße von diesen distanzieren. Roman Herzog machte dies als Bundespräsident für die DDR, wohlgemerkt fast sechs Jahre nach deren Auflösung, am 26.03.1996 noch einmal deutlich:
Die DDR verweigerte ihren Bürgern die grundlegenden demokratischen Rechte, sie machte Oppositionelle mundtot, und schreckte in Einzelfällen nicht einmal vor Mord und Verschleppung zurück. Sie war ein Unrechtsstaat!
Doch auch abseits der politischen Rhetorik gibt es Hinweise auf den Unrechtsstaat. So beschäftigt sich der Einigungsvertrag in Art. 17 mit der Rehabilitierung der “Opfer des SED-Unrechts-Regimes”. Auch hier geschieht dies in Vergleich zum NS: Im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Urteile werden in §1 “strafgerichtliche Entscheidungen [...] des nationalsozialistischen Unrechtsregimes” eingestellt. Diese Gleichstellung der Termini sollte im späteren Einigungsvertrag die Gleichbehandlung der Opfer beider Regime sicherstellen.

Nun macht ein Unrechts-Regime aber an sich noch keinen Unrechtsstaat aus – schließlich wurde Hitler auf vollkommen legale Weise Kanzler im Rechtsstaat der Weimarer Republik und selbst als dieses Gebilde nach und nach zum NS-Staat wurde, konnte man doch rein juristisch, von den späteren Kriegsjahren einmal abgesehen, von einem Rechtsstaat sprechen. So war der damalige badenwürttembergische Ministerpräsident Hans Filbinger sich keines Unrechts bewusst, als 1978 publik wurde, dass er im NS Deserteure zum Tode verurteilt hatte: “Was damals Rechtens war, das kann heute nicht Unrecht sein” (s.o.).
Und genau zwischen diesen Polen der Emotionalität und der Jurisprudenz bewegt sich der Begriff des Unrechtsstaates. Er kann mit guten Begründungen angewandt und wiederum nicht angewandt werden. Wer es ablehnt, die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen, der muss noch lange kein Befürworter von Diktatur und Unterdrückung sein, sondern wendet sich gegen eine bundesrepublikanische Siegermentalität, die mit dem Fingerzeig auf andere die eigenen Schwächen verschleiern möchte. Wer sich dagegen für die DDR als Unrechtsstaat ausspricht, der möchte seinen Respekt vor den Opfern bezeugen und eindringlich vor Verharmlosung und Rückfalltendenzen warnen.
Aber kann es nicht doch einen gemeinsamen Nenner geben? Der Unrechtsstaat, wie er von Lübke und Herzog bezeichnet wurde, ist laut dem Rechtswissenschaftler Gerd Roellecke der Antagonist des Rechtsstaates: Während der Eine für Gewaltenteilung, verbriefte Rechte und demokratisch gewählte Parlamente steht, herrschen im Anderen Gewalten-Zentralismus, Willkür und Diktatur vor. Im Gegensatz zum Vor-Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts zeichnet sich der Unrechtsstaat dadurch aus, dass er wider besseres Wissens synchron zum Rechtsstaat existiere. Roellecke müht sich so um eine Definition dieses Wortes, die zwischen den genannten Polen steht und begreifbar macht, warum es uns so wichtig ist, dass die Entscheidungsträger in unserem Staat zur Verurteilung von Unrechtsstaaten stehen müssen.
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Da Akismet sagt, es handele sich hier nicht um Spam, möchte ich auch gern antworten:
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